Das Steiermärkische Behindertengesetz formuliert als Gesetzesziel,
” …Menschen mit Behinderung zu unterstützen, damit sie an der Gesellschaft in gleicher Weise wie nicht behinderte Menschen teilhaben und ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.”
Wir wollen Menschen mit tiefgreifenden Entwicklungsstörungen, wie es AutistInnen sind, helfen, dieses Ziel zu erreichen oder ihm zumindest nahe zu kommen.